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   VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142   

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VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142 (https://dejure.org/2012,3312)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142 (https://dejure.org/2012,3312)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - RO 7 K 11.30142 (https://dejure.org/2012,3312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 449
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 22.12.2010 - 6 A 2717/09

    EuGH-Vorlage

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Nach dem zugrunde liegenden Vorschlag der Kommission für die Vorschrift, soll ein Mitgliedstaat sich aus politischen, humanitären und praktischen Erwägungen bereit erklären können, einen bei ihm gestellten Asylantrag zu prüfen, auch wenn er nach den Kriterien der Verordnung nicht für die Prüfung zuständig ist (vgl. Wiedergabe in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    37 Bisher streitig war zwar, ob der Ermessenausübung nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-VO auch ein entsprechender subjektiver Anspruch des Asylantragstellers gegenübersteht oder ob die Verordnung allein der internen Verteilung der Lasten und Verantwortung unter den Mitgliedstaaten dient (vgl. Darstellung des Streitstands in der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A).

    Über die Vorlage des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich dieser Rechtsfrage (vgl. Entsch. vom 22.12.2010, Az. 6 A 2717/09.A und Veröffentlichung des Vorabentscheidungsersuchens im Amtsblatt der Europäischen Union vom 26.3.2011, Rechtssache C-4/11) wurde soweit hier ersichtlich noch nicht entschieden.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschrift ist, dass nicht Gründe gegen die Überstellung in den zuständigen Staat vorliegen, die ihrer Eigenart nach nicht vorweg im Rahmen des Konzepts der normativen Vergewisserung berücksichtigt werden können (vgl. BVerfG, Entsch. vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93) vorliegen.
  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Auch die zu Griechenland und § 34a Abs. 2 AsylVfG ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Entscheidung vom 8.9.2009, Az. 2 BvQ 56/09) gehen davon aus, dass die Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung auch bei Abschiebung in einen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 vom 18.2.2003 (nachfolgend mit Dublin-II-VO bezeichnet) zuständigen Staat, demnach bei der Rechtsgrundlage des § 27a AsylVfG, zu prüfen sind.
  • EGMR, 22.07.2010 - 12186/08

    A.A. c. GRECE

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. Entsch. vom 22.7.2010, Az. 12186/08) ist die Inhaftierung von unerlaubt einreisenden Personen zwar nicht grundsätzlich verboten.
  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Die Überstellungsfrist beginnt nicht schon mit der Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, sondern erst mit der (rechtskräftigen) Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu laufen (vgl. EuGH, Entsch. vom 29.1.2009, Az. C-19/08).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    In auf die Vorlage englischer und irländischer Gerichte ergangenen Entscheidung vom 21.12.2011 (Az. C-411/10, C-493/10) wurde aber bejaht, dass bei der Prüfung des Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-VO die Grundrechtecharta anwendbar ist.
  • VG Magdeburg, 26.07.2011 - 9 A 346/10

    Abschiebung nach Italien zur Durchführung eines Asylverfahrens

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Diese Verlängerung der Frist ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil nach Art. 19 Abs. 2 Dublin-II-VO der Rechtsbehelf nur nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts aufschiebende Wirkung hat und nach deutschen Recht die Klage keine aufschiebende Wirkung hat und vorläufiger Rechtsschutz durch Art. 16 a Abs. 2 Satz 3 GG und § 34a Abs. 2 AsylVfG ausgeschlossen wird (so aber einige erstinstanzliche Verwaltungsgerichte, u.a. VG Magdeburg, Entsch. vom 26.7.2011, Az. 9 A 346/10).
  • VG Regensburg, 05.04.2011 - RO 7 E 11.30131

    Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Malta, Suspensiveffekt,

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Mit Beschluss vom 5.4.2011 (Az. RO 7 E 11.30131) wurde die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziff. 2 des Bescheids vom 9.3.2011 angeordnet.
  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 2 A 1863/10

    Überstellung nach der Dublin-II-VO bei aufschiebender Wirkung eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus VG Regensburg, 07.02.2012 - RO 7 K 11.30142
    Deshalb tritt auch die Folge der Fristverlängerung ein (vgl. Hess. VGH, Entsch. vom 23.8.2011, Az. 2 A 1863/10.Z.A).
  • VG Augsburg, 08.05.2013 - Au 7 S 13.30135

    Somalischer Staatsangehöriger; Wiederaufnahmeersuchen an Malta

    Es bestünden schlechte hygienische Bedingungen, unzureichende sanitäre Anlagen, eine Privatsphäre existiere nicht (vgl. Malta: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen für Personen aus dem Asylbereich, Update November 2011; ausführlich dargestellt z.B. auch im Urteil des VG Regensburg vom 7.2.2012 - RO 7 K 11.30142 - NVwZ-RR 2012, 449).

    Von einer grundsätzlichen oder überwiegenden Inhaftierung von Dublin-II-Rückkehrern, wie es bei den meisten erstankommenden Asylbewerbern der Fall ist, ist nach der Erkenntnislage nicht auszugehen; auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Regensburg (U.v. 7.2.2012 - RO 7 K 11.30142 - NVwZ-RR 2012, 449), welche aufgrund der systematischen Inhaftierung von Asylbewerbern in Malta sowohl einen Ausnahmefall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Konzept der normativen Vergewisserung als auch einen Anspruch auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für begründet erachtet, ist daher nicht abzustellen.

    Daher liegt unter Berücksichtigung der Verhältnisse in Malta (vgl. Malta: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen für Personen aus dem Asylbereich, Update November 2011; VG Regensburg, U.v. 7.2.2012 - RO 7K 11.30142 - NVwZ-RR 2012, 449) bei dem Antragsteller auch kein Sonderfall vor, der einen Selbsteintritt der Antragsgegnerin nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-II-VO erfordern würde.

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 7 K 13.30134

    Somalischer Staatsangehöriger; Dublin-II-VO; Zuständigkeit Malta; Frist zur

    Es bestünden schlechte hygienische Bedingungen, unzureichende sanitäre Anlagen, eine Privatsphäre existiere nicht (vgl. Malta: Schweizerische Flüchtlingshilfe, Aufnahmebedingungen für Personen aus dem Asylbereich, Update November 2011; ausführlich dargestellt z.B. auch im Urteil des VG Regensburg vom 7.2.2012 - RO 7 K 11.30142 - NVwZ-RR 2012, 449).

    Von einer grundsätzlichen oder überwiegenden Inhaftierung von Dublin-II-Rückkehrern, wie es bei den meisten erstankommenden Asylbewerbern der Fall ist, ist nach der Erkenntnislage nicht auszugehen; auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Regensburg (U.v. 7.2.2012 - RO 7 K 11.30142 - NVwZ-RR 2012, 449), welche aufgrund der systematischen Inhaftierung von Asylbewerbern in Malta sowohl einen Ausnahmefall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Konzept der normativen Vergewisserung als auch einen Anspruch auf Ausübung des Selbsteintrittsrechts im Sinne der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für begründet erachtet, ist daher nicht abzustellen.

  • VG Magdeburg, 14.11.2013 - 3 B 238/13

    Abschiebungsanordnung nach Polen; Selbsteintritt aus humanitären Gründen

    Denn nach dem Wegfall des Verfahrenshindernisses nach § 27 a AsylVfG aufgrund eines aufhebenden Urteils müsste die Antragsgegnerin ein Asylverfahren durchführen, ohne dass es einer gesonderten Aussprechung darüber bedarf bezüglich der insoweit bestehenden gesetzlichen Verpflichtung (vgl. VG Frankfurt, 1254/11 FA, Rn.20; VG Regensburg, Urt. v. 07. Februar 2012, RO 7 K 11.30142, Rn. 16; VG Ansbach, Beschluss vom 08. November 2011, AV 11 S 11.30508, Rn. 13, jeweils zitiert nach juris).

    Die Antragsgegnerin hat das ihr eingeräumte Ermessen fehlerhaft ausgeübt und damit angesichts der vorliegenden humanitären Gründe im Hinblick auf die Grundrechte der Würde des Menschen (Artikel 1 GR-Charta) und der körperlichen sowie geistigen Unversehrtheit (Artikel 3 Abs. 1 GR-Charta) den bestehenden Anspruch der Antragsteller auf fehlerfreie Entscheidung über die Ausübung des Selbsteintrittsrechts (vgl. zu diesem Erfordernis VG Regensburg, Urt. v. 07. Februar 2012, RO 7 K 11.30142, Rn. 22, 37, VG Frankfurt, Urt. v. 23. Mai 2012, 7 K 1254/11 F.A, Rn. 24, jeweils zitiert nach juris) verletzt.

  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30027

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Ungeachtet dessen führte ein Durchentscheiden des Gerichts im Ergebnis dazu, dass das Gericht nicht eine Entscheidung der Behörde kontrollieren würde, sondern anstelle der Exekutive erstmalig selbst sich mit dem Antrag sachlich auseinandersetzte und entschiede, was im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zumindest bedenklich wäre, da eine Entscheidung, die der Gesetzgeber mit dem Asylverfahrensgesetz der Exekutive zur Prüfung zugewiesen hat, ausschließlich vom Gericht getroffen würde (so im Ergebnis auch VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A ; VG Regensburg vom 7.2.2012, Az. RO 7 K 11.30142 ; VG Ansbach vom 13.10.2012, Az. AN 11 K 10.30315 ).
  • VG Berlin, 07.10.2013 - 33 L 403.13

    Frist für ein Wiederaufnahmegesuch

    In der Rechtsprechung wird zwar vereinzelt vertreten, dass diese Dreimonatsfrist des Art. 17 Abs. 1 Dublin-II-VO auch in so genannten Wiederaufnahmeverfahren zum Tragen kommen müsse (etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2012 - 22 L 1158/12.A - juris; VG Regensburg, Urteil vom 7. Februar 2012 - RO 7 K 11.30142 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2015 - 1a L 2036/14

    Dublin III; Malta; systemische Mängel; systemisches Versagen; Asylantrag;

    Ausgehend von den vorstehend dargestellten Maßstäben ist im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht davon auszugehen, dass dem Antragsteller im Falle seiner Rücküberstellung nach Malta eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im zuvor dargestellten Sinne droht, vgl. im Ergebnis systematische Mängel in Malta ebenfalls verneinend: VG Potsdam, Beschlüsse vom 20. November 2013 - 6 L 768/13.A -, und 14. Januar 2014 - 6 L 930/13.A -, VG Augsburg, Urteil vom 29. Mai 2013 - Au 7 K 13.30134 -, VG Stade, Beschlüsse vom 21. Mai 2013 - 3 B 2649/13 - und 4. April 2013 - 3 B 1395/13 -, VG Magdeburg, Beschluss vom 17. April 2013 - 5 B 155/13 MD -, VG Minden, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 10 L 31/13.A -, VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 3 B 6974/13 -, alle jeweils juris; systematische Mängel in Bezug auf verletzliche Personen bejahend etwa VG Berlin, Beschluss vom 4. August 2014 - 34 L 78.14 A -, juris; systematische Mängel allgemein bejahend: VG Braunschweig, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 7 B 185/13 - und VG Regensburg, Urteil vom 7. Februar 2012 - RO 7 K 11.30142 -, beide juris.
  • VG Regensburg, 18.07.2013 - RN 5 K 13.30029

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift

    Ungeachtet dessen führte ein Durchentscheiden des Gerichts im Ergebnis dazu, dass das Gericht nicht eine Entscheidung der Behörde kontrollieren würde, sondern anstelle der Exekutive erstmalig selbst sich mit dem Antrag sachlich auseinandersetzte und entschiede, was im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zumindest bedenklich wäre, da eine Entscheidung, die der Gesetzgeber mit dem Asylverfahrensgesetz der Exekutive zur Prüfung zugewiesen hat, ausschließlich vom Gericht getroffen würde (so im Ergebnis auch VG Düsseldorf vom 26.4.2013, Az. 17 K 1775/12.A ; VG Regensburg vom 7.2.2012, Az. RO 7 K 11.30142 ; VG Ansbach vom 13.10.2012, Az. AN 11 K 10.30315 ).
  • VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Frankreich - Keine systemischen Mängel des

    Nach der maßgeblichen Bescheidsbegründung liege ein völliger Ermessensausfall vor (vgl. VG Regensburg, U.v. 7.2.2012 - RO 7 K 11.30142 - juris).
  • VG München, 30.12.2015 - M 12 S 15.50773

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Frankreich

    Nach der maßgeblichen Bescheidsbegründung liege ein völliger Ermessensausfall vor (vgl. VG Regensburg, U. v. 7.2.2012 - RO 7 K 11.30142 - juris).
  • VG Berlin, 27.11.2013 - 33 L 500.13

    Rückführung eines Asylbewerbers nach Polen gemäß Dublin-II-VO

    In der Rechtsprechung wird zwar vereinzelt vertreten, dass diese Dreimonatsfrist des Art. 17 Abs. 1 Dublin-II-VO auch in so genannten Wiederaufnahmeverfahren zum Tragen kommen müsse (etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August 2012 - 22 L 1158/12.A - juris; VG Regensburg, Urteil vom 7. Februar 2012 - RO 7 K 11.30142 - juris).
  • VG Augsburg, 16.10.2012 - Au 3 S 12.30121

    Somalia; unzulässiger Antrag; Abschiebung; Malta

  • VG Gelsenkirchen, 30.03.2015 - 7a L 340/15

    Asyl; Marokko; Malta

  • VG Würzburg, 26.04.2012 - W 3 E 12.30094

    Malta; Asylantrag abgelehnt; Folgeantrag; Selbsteintrittspflicht, verneint

  • VG Leipzig, 08.06.2015 - 6 K 1044/13
  • VG Leipzig, 05.06.2015 - 6 L 847/14
  • VG Gießen, 18.12.2013 - 5 K 2185/12
  • VG Düsseldorf, 12.04.2012 - 13 L 358/12

    Abschiebungsanordnung Wiederaufnahmegesuch einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Berlin, 09.07.2013 - 33 L 248.13
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